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Glossar

Zwölf Begriffe, denen Sie in fast jedem Versicherungsvertrag begegnen. Jede Erklärung folgt demselben Aufbau: kurze Definition, ein Beispiel aus dem Alltag.

Person liest ein Vertragsdokument und macht sich handschriftliche Notizen zu Fachbegriffen

$ Selbstbeteiligung

Der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen, bevor die Versicherung zahlt.

Beispiel: Bei 500 € Schaden und 150 € Selbstbeteiligung übernimmt die Versicherung 350 €.

$ Deckungsumfang

Beschreibt, welche Risiken und Schäden ein Vertrag konkret abdeckt und welche ausgeschlossen sind.

Beispiel: Eine Hausratversicherung mit erweitertem Deckungsumfang schließt oft auch Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung ein.

$ Deckungssumme

Der maximale Betrag, den der Versicherer je Schadenfall oder je Jahr auszahlt.

Beispiel: Bei einer Deckungssumme von 10 Millionen Euro in der Haftpflicht wird darüber hinaus nicht mehr geleistet.

$ Kündigungsfrist

Der Zeitraum, den Sie vor dem gewünschten Vertragsende einhalten müssen, um fristgerecht zu kündigen.

Beispiel: Bei einer Frist von drei Monaten zum Jahresende muss die Kündigung spätestens Ende September eingehen.

$ Prämie

Der regelmäßig zu zahlende Betrag für den Versicherungsschutz, oft synonym zu Beitrag verwendet.

Beispiel: Eine monatliche Prämie von 35 € kann sich je nach Risiko und Selbstbeteiligung unterscheiden.

$ Obliegenheit

Eine Pflicht, die Versicherte einhalten müssen, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt.

Beispiel: Die Pflicht, einen Schaden unverzüglich zu melden, ist eine typische Obliegenheit.

$ Wartezeit

Ein Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch kein Anspruch auf bestimmte Leistungen besteht.

Beispiel: In manchen Zahnzusatzversicherungen gilt eine Wartezeit von acht Monaten für Zahnersatz.

$ Nachhaftung

Der Zeitraum nach Vertragsende, in dem für vorher eingetretene, aber noch nicht gemeldete Schäden weiter Deckung besteht.

Beispiel: Eine Berufshaftpflicht mit Nachhaftungsklausel greift auch Monate nach Vertragsende noch für alte Fälle.

$ Bonus-Malus-System

Ein Modell, bei dem sich der Beitrag je nach schadenfreier Zeit oder gemeldeten Schäden verändert.

Beispiel: In der Kfz-Haftpflicht sinkt der Beitrag häufig mit jedem weiteren schadenfreien Jahr.

$ Vorvertragliche Anzeigepflicht

Die Pflicht, dem Versicherer vor Vertragsschluss bekannte, gefahrerhebliche Umstände wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Beispiel: Bestehende Vorerkrankungen müssen bei entsprechender Frage in einem Antrag vollständig angegeben werden.

$ Regressverzicht

Eine Vereinbarung, nach der der Versicherer bei leicht fahrlässig verursachten Schäden nicht auf die versicherte Person zurückgreift.

Beispiel: Bei manchen Betriebshaftpflichtverträgen ist ein Regressverzicht gegenüber Mitarbeitenden vereinbart.

$ Beitragsbemessungsgrenze

Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden, relevant unter anderem für die Krankenversicherung.

Beispiel: Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt.

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