$ Selbstbeteiligung
Der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen, bevor die Versicherung zahlt.
Beispiel: Bei 500 € Schaden und 150 € Selbstbeteiligung übernimmt die Versicherung 350 €.
> glossar --alphabetisch
Zwölf Begriffe, denen Sie in fast jedem Versicherungsvertrag begegnen. Jede Erklärung folgt demselben Aufbau: kurze Definition, ein Beispiel aus dem Alltag.
Der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen, bevor die Versicherung zahlt.
Beispiel: Bei 500 € Schaden und 150 € Selbstbeteiligung übernimmt die Versicherung 350 €.
Beschreibt, welche Risiken und Schäden ein Vertrag konkret abdeckt und welche ausgeschlossen sind.
Beispiel: Eine Hausratversicherung mit erweitertem Deckungsumfang schließt oft auch Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung ein.
Der maximale Betrag, den der Versicherer je Schadenfall oder je Jahr auszahlt.
Beispiel: Bei einer Deckungssumme von 10 Millionen Euro in der Haftpflicht wird darüber hinaus nicht mehr geleistet.
Der Zeitraum, den Sie vor dem gewünschten Vertragsende einhalten müssen, um fristgerecht zu kündigen.
Beispiel: Bei einer Frist von drei Monaten zum Jahresende muss die Kündigung spätestens Ende September eingehen.
Der regelmäßig zu zahlende Betrag für den Versicherungsschutz, oft synonym zu Beitrag verwendet.
Beispiel: Eine monatliche Prämie von 35 € kann sich je nach Risiko und Selbstbeteiligung unterscheiden.
Eine Pflicht, die Versicherte einhalten müssen, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt.
Beispiel: Die Pflicht, einen Schaden unverzüglich zu melden, ist eine typische Obliegenheit.
Ein Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch kein Anspruch auf bestimmte Leistungen besteht.
Beispiel: In manchen Zahnzusatzversicherungen gilt eine Wartezeit von acht Monaten für Zahnersatz.
Der Zeitraum nach Vertragsende, in dem für vorher eingetretene, aber noch nicht gemeldete Schäden weiter Deckung besteht.
Beispiel: Eine Berufshaftpflicht mit Nachhaftungsklausel greift auch Monate nach Vertragsende noch für alte Fälle.
Ein Modell, bei dem sich der Beitrag je nach schadenfreier Zeit oder gemeldeten Schäden verändert.
Beispiel: In der Kfz-Haftpflicht sinkt der Beitrag häufig mit jedem weiteren schadenfreien Jahr.
Die Pflicht, dem Versicherer vor Vertragsschluss bekannte, gefahrerhebliche Umstände wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Beispiel: Bestehende Vorerkrankungen müssen bei entsprechender Frage in einem Antrag vollständig angegeben werden.
Eine Vereinbarung, nach der der Versicherer bei leicht fahrlässig verursachten Schäden nicht auf die versicherte Person zurückgreift.
Beispiel: Bei manchen Betriebshaftpflichtverträgen ist ein Regressverzicht gegenüber Mitarbeitenden vereinbart.
Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden, relevant unter anderem für die Krankenversicherung.
Beispiel: Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt.
Weiterlernen
Wir erweitern das Glossar fortlaufend. Hinweise zu fehlenden oder missverständlichen Begriffen nehmen wir gerne über das Kontaktformular entgegen.
Begriff vorschlagen